
In Deutschland haben Eltern die Wahl zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag. Kindergeld bietet monatliche Zahlungen, während der Kinderfreibetrag steuerliche Vorteile bietet. Die Entscheidung hängt von der individuellen finanziellen Situation ab, und das Finanzamt führt eine Günstigerprüfung durch, um die beste Option zu ermitteln.
Wenn das Baby endlich da ist, stehen viele Eltern vor der Frage, welche finanzielle Unterstützung für sie die beste ist: Kindergeld oder Kinderfreibetrag? In diesem Artikel werden wir die Unterschiede, Vor- und Nachteile beider Optionen erläutern und Ihnen helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.
Ab der Geburt eines Kindes erhalten Eltern in Deutschland monatlich 250 Euro Kindergeld. Es ist wichtig zu beachten, dass nur ein Elternteil das Kindergeld beantragen kann, und dies muss bei der zuständigen Familienkasse erfolgen.
Das Kindergeld wird mindestens bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Sollte das Kind danach weiterhin in einer Ausbildung oder im Studium sein, wird das Kindergeld bis maximal zum 25. Lebensjahr weitergezahlt.
Zusätzlich zum Kindergeld gibt es den Kinderfreibetrag. Pro Kind erhalten die Eltern gemeinsam einen Freibetrag von 624 Euro pro Jahr. Darüber hinaus gibt es einen weiteren Freibetrag, den sogenannten BEA (Betreuung, Erziehung und Ausbildung), der 2928 Euro beträgt. Insgesamt ergibt sich somit ein jährlicher Freibetrag von 8952 Euro.
In der Steuererklärung wird das Einkommen der Eltern um diesen Freibetrag reduziert, was zu einer Rückerstattung von zu viel gezahlten Steuern führen kann.
Es ist wichtig zu wissen, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag miteinander verknüpft sind. Pro Jahr kann nur eines von beiden in Anspruch genommen werden. Die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag wird erst nach der Abgabe der Steuererklärung rückwirkend gutgeschrieben. Das Kindergeld fungiert somit als monatliche Vorauszahlung auf die zu erwartende Steuerersparnis.
Wenn Sie eine Steuererklärung abgeben, führt das Finanzamt eine sogenannte Günstigerprüfung durch. Dabei wird automatisch ermittelt, welche Option für Sie finanziell vorteilhafter ist. In den meisten Fällen ist das Kindergeld die bessere Wahl. Sollte jedoch festgestellt werden, dass der Kinderfreibetrag mehr Vorteile bietet, wird das vorausgezahlte Kindergeld mit der Steuerersparnis verrechnet, und der Restbetrag wird Ihnen gutgeschrieben. Eine Rückzahlung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Was passiert, wenn die Eltern getrennt sind? Auch wenn nur ein Elternteil das Kindergeld erhält, müssen beide Elternteile die Hälfte des Kindergeldes in ihrer Steuererklärung angeben. Die eine Hälfte gilt als Vorauszahlung für den Unterhalt des anderen Elternteils, was dem Finanzamt die Günstigerprüfung erleichtert.
Die Freibeträge werden dann vom Finanzamt aufgeteilt, sodass jedem Elternteil 4476 Euro zustehen. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen der jährliche Freibetrag nur einem Elternteil zusteht. Diese speziellen Fälle werden in einem separaten Video erläutert.
Ein wichtiger Tipp zum Schluss: Viele Kosten, wie beispielsweise Betreuungskosten für Kita und Co., können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden und somit die Steuerlast weiter senken. Auch hierzu haben wir weitere informative Videos für Sie.
Die Entscheidung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag hängt von der individuellen finanziellen Situation der Eltern ab. Es ist ratsam, die eigenen Daten in einen Steuerrechner einzugeben, um vorab zu ermitteln, welche Option für Sie vorteilhafter ist. Das Finanzamt sorgt dafür, dass Sie immer die höchste steuerliche Entlastung erhalten, egal für welche Option Sie sich entscheiden.
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